Glasversicherung: Wann lohnt sich der Zusatzschutz?
Fenster, Türen, Spiegel oder Glastische – Glasflächen sind empfindlich und können schnell beschädigt werden. Ein kleiner Unfall reicht aus, und die Reparaturkosten gehen in die Hunderte. Doch is…
BVM GmbH Balinger Versicherungsmakler
Mörikestr. 4
72351 Geislingen-Binsdorf
Tel.: 07428-91089
Fax: 07428-5099666
E-Mail: info@b-vm-gmbh.de
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Bruno Moser
Geschäftsführer
Gesellschafter
Der Versicherungsmakler
Während der Versicherungsvertreter meist im Auftrag eines Versicherers tätig wird, ist der Versicherungsmakler Auftragnehmer der Person, die eine Versicherung abzuschließen wünscht. Der Makler vermittelt gewerbsmäßig z. B. Versicherungen, ohne von diesen Gesellschaften (den Versicherern) ständig mit der Vermittlung betraut zu sein (§ 93 Abs. 1 HGB). Das heißt, dass der Makler im Gegensatz zum Versicherungsvertreter kein Vermittlungs- Vertragsverhältnis mit der oder den Gesellschaft/-en eingeht, für die er vermittelt. Er geht vielmehr mit dem Kunden ein Vertragsverhältnis ein (Maklervertrag) und wird deshalb auch gelegentlich als "Bundesgenosse" des Kunden bezeichnet. Auch die Rechtsprechung bezeichnet ihn als "treuhänderähnlichen Sachwalter des Versicherungsnehmers", Urteil des Bundesgerichtshofs, (BGH 22.05.1985 - IVa ZR 190/83), veröffentlicht in: Versicherungsrecht 1985, S.930f.
In einer Versorgungsanalyse wird die Versorgung eines Kunden in Bezug auf Versicherungsbedarf und Finanzbedarf strukturiert untersucht und transparent gemacht. Dem Kunden bringt dies den Nutzen, einen genauen Überblick über Bedarf und bestehende Versorgungen und wesentliche Abweichungen zu erhalten. Die Gefahr von Über- oder Unterversorgungen kann damit vermieden werden. Dem Makler bringt die Versorgungsanalyse den Vorteil, genaue Daten über bestehende Versorgungen des Kunden zu gewinnen.
Der Ablauf der Versorgungsanalyse besteht typischerweise aus
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